1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil sämtlicher Kundenbestellungen und -Verträge.
2. Angebot
Angebote, die keine Bindefrist enthalten, sind unverbindlich.
3. Vertragsabschluss
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt haben.
4. Umfang der Lieferung
Für Umfang und Lieferung ist unsere Bestell- oder Auftragsbestätigung massgebend. Material oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden besonders verrechnet.
5. Informationspflicht des Kunden
Der Kunde hat uns rechtzeitig auf besondere Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam zu machen, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind.
6. Preise
6.1
Sämtliche Nebenkosten, wie z.B. Verpackung, Fracht, Versicherung, Ausfuhr, Durchfuhr und andere Bewilligungen sowie Beurkundungen, sind in unseren Preisen nicht enthalten und gehen zu Lasten der Kunden. Ebenso hat der Kunde alle Arten von Steuern Abgaben und Zöllen zu tragen
6.2
Wir behalten uns vor, Preisänderungen auf Material in der Zeit zwischen Angebot und Auslieferung in Rechnung zu stellen oder gutzuschreiben. Veränderte Währungskorrelationen berechtigen uns ebenfalls zu entsprechenden Preisanpassungen.
7. Zahlungsbedingungen
7.1
Sowohl bei auf Schweizerfranken als auch bei auf andere Währungen lautenden Zahlungsverpflichtungen gilt die Zahlungspflicht des Schuldners erst nach Eingang des Betrages in Schweizerfranken in der Schweiz zu unseren freien Verfügung als erfüllt.
7.2
Rechnungen sind zur Zahlung fällig netto innert zehn Tagen seit Rechnungsstellung. Verzug löst ohne besondere Mahnung einen Verzugszins in der Höhe von 2 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank am Tag der Fälligkeit aus und berechtigt uns die noch zu leistenden Verpflichtungen ganz oder teilweise einzustellen.
7.3
Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert oder verunmöglicht werden.
8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an unseren Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutz unseres Eigentums erforderlich sind, mitzuwirken.
9. Lieferfrist
9.1
Unsere Lieferfristen werden aufgrund der im Zeitpunkt ihrer Festlegung herrschenden Verhältnisse angegeben. Ändern sich diese Verhältnisse
wesentlich, so steht uns das Recht zu, neue Liefertermine festzulegen.
9.2
Die Lieferfrist beginnt am Tage der Auftragsbestätigung
9.3
Die Lieferfrist wird angemessen verlängert bei:
nachträglicher Abänderung der Bestellung
unvorhergesehenen Hindernisse, wie höhere Gewalt, behördliche Verfügungen, Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, Naturereignisse, Brand, Transportverzögerungen und dergleichen bei uns oder bei unserem Lieferanten.
Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Kunden.
9.4
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages wegen Verspätung der Lieferung.
10. Rechte an Produkt und Dokumentation
10.1
Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Preises geht das Produkt und allfällige Dokumentation in das Eigentum des Kunden über. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller Wahrnehmungen und Unterlagen, die zur geschäftlichen Geheimsphäre gehören. Der Lieferant hat dabei das Recht, das Produkt sowie die Dokumentation zu kopieren, abzuändern und weiter zu verwenden.
11. Übergang von Nutzen und Gefahr
11.1
Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung ab Werk auf den Kunden über, selbst wenn die Lieferung franko, cif, fob, unter ähnlicher Klauseln oder einschliesslich Installation erfolgt.
11.2
Wird der Versand verzögert oder verunmöglicht aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so wird die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Kunden gelagert.
12. Abnahme
12.1
Soweit dies üblich ist, wird jede Lieferung vor dem Versand geprüft. Weitergehende Prüfungen sind schriftlich zu vereinbaren und vom Kunden zu bezahlen.
12.2
Der Kunde hat die Lieferung umgehend nach Abnahme bei Software resp. nach Erhalt (alle anderen Komponenten) schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er dies, so gilt die Lieferung als genehmigt.
13. Transport und Versicherung
13.1
Besondere Wünsche betreffend Versand oder Versicherung sind uns rechtzeitig bekannt zu geben. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Kunden bei Erhalt der Lieferung oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten.
13.2
Versicherungen gegen Schäden aller Art sind vom Kunden zu verlangen und gehen zu seinen Lasten.
14. Export
Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung von in- und ausländischen Exportvorschriften.
15. Installation
Für Installationen gelten die branchenüblichen Richtlinien.
16. Garantie
16.1
Wir verpflichten uns, während der Garantiezeit auf schriftliche Aufforderung des Kunden hin alle Komponenten oder Teile davon, die nachweisbar infolge mangelhafter Ausführung , schlechten Materials oder fehlerhafter Konstruktion schadhaft oder unbrauchbar sind, so rasch als möglich auszubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
16.2
Jeder weitere Anspruch des Kunden wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere Klage auf Schadenersatz und Auflösung des Vertrages, ist ausgeschlossen.
16.3
Die Garantiezeit beginnt bei Softwarekomponenten mit der produktiven Nutzung (Abnahme). Bei allen anderen Komponenten gilt die Auslieferung an den Kunden.
16.4
Von der Garantiezeit ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, mangelhafter, nicht von uns ausgeführter Bau- und Montagearbeiten sowie infolge anderer Gründe die wir nicht zu vertreten haben.
16.5
Die Garantie erlischt, wenn der Kunde oder Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen an der Lieferung vornehmen, ferner wenn der Kunde nicht umgehend geeignete Massnahmen trifft, damit der Schaden nicht grösser wird und wir den Mangel beheben können.
38.Für Fremdlieferungen übernehmen wir die Gewähr lediglich im Rahmen der Garantieverpflichtung des Unterlieferanten, doch haben wir den Kunden darüber zu unterrichten.
16.6
Vorbehalten bleibt der Abschluss eines Wartungsvertrages.
17. Haftung
Wir führen die Lieferung vertragsgemäss aus und erfüllen unsere Garantieverpflichtungen. Jede weitere Haftung gegenüber dem Kunden für irgendwelche Schäden ist wegbedungen.
18. Erfüllungsort
Erfüllungsort für den Kunden ist unser Sitz und zwar auch dann, wenn die Lieferung franko, cif, fob oder unter ähnlichen Klauseln erfolgt. Haben wir auch Installation und/oder Montage übernommen, so gilt der Aufstellungsort nur hinsichtlich unserer Installations- und Montageverpflichtungen als Erfüllungsort.
19. Gerichtsstand und anwendbares Recht
19.1
Gerichtsstand für den Kunden und uns ist unser Sitz. Es steht uns aber auch das Recht zu, das im Lande des Kunden zuständige Gericht anzurufen.
19.2
Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht.
20 . Gültigkeit
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in allen Punkten, welche nicht gegenseitig in anderer Weise geregelt sind. Besondere Bestimmungen des Kunden, die mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, gelten nur, wenn wir uns schriftlich damit einverstanden erklärt haben.